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   BAG, 20.01.1994 - 2 AZR 489/93   

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https://dejure.org/1994,634
BAG, 20.01.1994 - 2 AZR 489/93 (https://dejure.org/1994,634)
BAG, Entscheidung vom 20.01.1994 - 2 AZR 489/93 (https://dejure.org/1994,634)
BAG, Entscheidung vom 20. Januar 1994 - 2 AZR 489/93 (https://dejure.org/1994,634)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Konzerndimensionaler Kündigungsschutz - Soziale Rechtfertigung der Kündigung aus dringenden betrieblichen Erfordernisses - Entfallen des Arbeitsplatzes mit Betriebsstillegung - Überprüfbarkeit der Stillegungsentscheidung des Unternehmers - Möglichkeiten der ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 613 a; KSchG § 1 Abs. 3; KSchG (1969) § 1

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    KSchG 1969 § 1; BGB § 613a; KSchG § 1 Abs. 3
    Konzerndimensionaler Kündigungsschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2246 (Ls.)
  • ZIP 1994, 966
  • NZA 1994, 653
  • BB 1994, 1084
  • BB 1995, 933
  • DB 1994, 1627
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 24.03.1983 - 2 AZR 21/82

    Punktsystem und Leistungsunterschiede bei Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 20.01.1994 - 2 AZR 489/93
    Beruft sich der Arbeitnehmer gegenüber einer betriebsbedingten Kündigung auf eine anderweitige Beschäftigungsgmöglichkeit und bestreitet der Arbeitgeber das Vorhandensein eines freien Arbeitsplatzes, so muß der Arbeitnehmer konkret aufzeigen, wie er sich eine anderweitige Beschäftigung vorstellt (Bestätigung der Senatsrechtsprechung BAGE 42, 151, 158 [BAG 24.03.1983 - 2 AZR 21/82] = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 betriebsbedingte Kündigung, zu B II 2 a der Gründe).

    Beruft sich nämlich der Arbeitnehmer auf eine anderweitige Möglichkeit der Weiterbeschäftigung und bestreitet der Arbeitgeber das Vorhandensein eines freien Arbeitsplatzes, so muß der Arbeitnehmer konkret aufzeigen, wie er sich eine anderweitige Beschäftigung vorstellt (BAGE 42, 151, 158 [BAG 24.03.1983 - 2 AZR 21/82] = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B II 2 a der Gründe).

  • BAG, 14.10.1982 - 2 AZR 568/80

    Bei Betriebsstilllegung können wenige Arbeitnehmer kurzfristig weiterbeschäftigt

    Auszug aus BAG, 20.01.1994 - 2 AZR 489/93
    Auf die von der Revision geltend gemachten Bedenken gegen die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 41, 72, 89 = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Konzern, zu B II 3 c der Gründe; BAGE 48, 365 = AP Nr. 42 zu § 613 a BGB), das in derartigen Fällen eine Anwendung des § 613 a BGB grundsätzlich ablehnt, kommt es deshalb nicht mehr an.

    Es braucht deshalb nicht vertieft zu werden, ob ausnahmsweise die Voraussetzungen für einen konzerndimensionalen Kündigungsschutz vorliegen, wenn die Beklagte den Kläger lediglich kurze Zeit vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorübergehend bei der I.C. in K eingesetzt hat (vgl. dazu die Senatsrechtsprechung vom 14. Oktober 1982 - 2 AZR 568/80 - BAGE 41, 72 = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Konzern, vom 22. Mai 1986 - 2 AZR 612/85 - AP Nr. 4, aaO und vom 27. November 1991 - 2 AZR 255/91 - AP Nr. 6, aaO).

  • BAG, 27.11.1991 - 2 AZR 255/91

    Betriebsbedingte Kündigung; Weiterbeschäftigung im Konzern

    Auszug aus BAG, 20.01.1994 - 2 AZR 489/93
    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit einer Kündigung (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung: vgl. BAG Urteil vom 27. November 1991 - 2 AZR 255/91 - AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Konzern, zu B I der Gründe, m.w.N.).

    Es braucht deshalb nicht vertieft zu werden, ob ausnahmsweise die Voraussetzungen für einen konzerndimensionalen Kündigungsschutz vorliegen, wenn die Beklagte den Kläger lediglich kurze Zeit vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorübergehend bei der I.C. in K eingesetzt hat (vgl. dazu die Senatsrechtsprechung vom 14. Oktober 1982 - 2 AZR 568/80 - BAGE 41, 72 = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Konzern, vom 22. Mai 1986 - 2 AZR 612/85 - AP Nr. 4, aaO und vom 27. November 1991 - 2 AZR 255/91 - AP Nr. 6, aaO).

  • BAG, 25.04.1991 - 2 AZR 452/90

    EDV-Anlagen-Leasing - Konkurs - Betriebsübergang; Erwerb verleaster

    Auszug aus BAG, 20.01.1994 - 2 AZR 489/93
    Die Übertragung eines Betriebes setzt nicht die Übernahme aller, sondern nur der für die Erfüllung der arbeitstechnischen Zwecke wesentlichen Betriebsmittel voraus (vgl. Senatsurteil vom 29. September 1988 - 2 AZR 107/88 - AP Nr. 76 zu § 613 a BGB, zu A II 1 a der Gründe; Senatsurteil vom 25. April 1991 - 2 AZR 452/90 - n.v., jeweils m.w.N.).

    Für die Frage, welche Betriebsmittel für die Erfüllung der arbeitstechnischen Zwecke wesentlich sind, ist jeweils auf die Eigenart des Betriebes abzustellen (vgl. zu den Einzelheiten Senatsurteil vom 25. April 1991 - 2 AZR 452/90 -).

  • BAG, 29.09.1955 - 2 AZR 43/54

    Arbeitsverhältnis: Keine Anwendbarkeit des KSchG auf mit einer Besatzungsmacht

    Auszug aus BAG, 20.01.1994 - 2 AZR 489/93
    Beruft sich der Arbeitnehmer gegenüber einer betriebsbedingten Kündigung auf eine anderweitige Beschäftigungsgmöglichkeit und bestreitet der Arbeitgeber das Vorhandensein eines freien Arbeitsplatzes, so muß der Arbeitnehmer konkret aufzeigen, wie er sich eine anderweitige Beschäftigung vorstellt (Bestätigung der Senatsrechtsprechung BAGE 42, 151, 158 [BAG 24.03.1983 - 2 AZR 21/82] = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 betriebsbedingte Kündigung, zu B II 2 a der Gründe).

    Beruft sich nämlich der Arbeitnehmer auf eine anderweitige Möglichkeit der Weiterbeschäftigung und bestreitet der Arbeitgeber das Vorhandensein eines freien Arbeitsplatzes, so muß der Arbeitnehmer konkret aufzeigen, wie er sich eine anderweitige Beschäftigung vorstellt (BAGE 42, 151, 158 [BAG 24.03.1983 - 2 AZR 21/82] = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B II 2 a der Gründe).

  • BAG, 15.06.1989 - 2 AZR 580/88

    Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen - Bedeutung von

    Auszug aus BAG, 20.01.1994 - 2 AZR 489/93
    Nach der Senatsrechtsprechung (vgl. eingehend Urteil vom 15. Juni 1989 - 2 AZR 580/88 - BAGE 62, 116 = AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl) ist es zunächst Sache des Arbeitnehmers, die Fehlerhaftigkeit der Sozialauswahl darzulegen, und der Auskunftsanspruch hilft nur in den Fällen, in denen der Arbeitnehmer die Namen und die Sozialdaten der vergleichbaren Arbeitnehmer nicht kennt.
  • BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 623/87

    Betriebsübergang im Großhandel

    Auszug aus BAG, 20.01.1994 - 2 AZR 489/93
    Dabei reicht es aus, daß die Stillegungsabsicht greifbare Formen angenommen hat und eine vernünftige, betriebswirtschaftliche Betrachtung die Prognose rechtfertigt, daß zum Auslaufen der einzuhaltenden Kündigungsfrist die geplante Stillegung durchgeführt ist und der Arbeitnehmer deshalb entbehrt werden kann (ständige Senatsrechtsprechung vgl. Urteil vom 28. April 1988 - 2 AZR 623/87 - AP Nr. 74 zu § 613 a BGB).
  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 309/83

    Kündigung wegen Betriebsstillegung und Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 20.01.1994 - 2 AZR 489/93
    Zwar will ein Unternehmer, der einen Betriebsübergang i.S. des § 613 a BGB plant, seinen Betrieb gerade nicht stillegen, und es spricht in einem solchen Fall eine tatsächliche Vermutung gegen eine ernsthafte und endgültige Stillegungsabsicht des Unternehmers im Zeitpunkt der Kündigung, wenn es noch innerhalb der Kündigungsfrist zu einem Betriebsübergang nach § 613 a Abs. 1 BGB kommt (Senatsurteil vom 27. September 1984 - 2 AZR 309/83 - BAGE 47, 13, 25 = AP Nr. 39 zu § 613 a BGB, zu B III 3 b bb der Gründe, ständige Rechtsprechung).
  • BAG, 22.05.1986 - 2 AZR 612/85

    Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl im Konzern

    Auszug aus BAG, 20.01.1994 - 2 AZR 489/93
    Es braucht deshalb nicht vertieft zu werden, ob ausnahmsweise die Voraussetzungen für einen konzerndimensionalen Kündigungsschutz vorliegen, wenn die Beklagte den Kläger lediglich kurze Zeit vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorübergehend bei der I.C. in K eingesetzt hat (vgl. dazu die Senatsrechtsprechung vom 14. Oktober 1982 - 2 AZR 568/80 - BAGE 41, 72 = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Konzern, vom 22. Mai 1986 - 2 AZR 612/85 - AP Nr. 4, aaO und vom 27. November 1991 - 2 AZR 255/91 - AP Nr. 6, aaO).
  • BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 357/89

    Soziale Auswahl bei Kündigungen mit Hilfe eines Punkteschemas

    Auszug aus BAG, 20.01.1994 - 2 AZR 489/93
    Dies gilt grundsätzlich auch, wenn sich der Arbeitnehmer auf einen nur ausnahmsweise anzuerkennenden konzernweiten Kündigungsschutztatbestand, also z.B. eine Weiterbeschäftigung in einem Tochterunternehmen beruft (BAGE 64, 34 [BAG 18.01.1990 - 2 AZR 357/89] = AP Nr. 19 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl).
  • BAG, 29.09.1988 - 2 AZR 107/88

    Arbeitnehmer als Bestandteil eines Betriebes - Feststellung der Auflösung eines

  • BAG, 16.09.1982 - 2 AZR 271/80

    Kündigung - Konkursverfahren

  • BAG, 29.09.1988 - AZR 107/88
  • BAG, 22.05.1985 - 5 AZR 30/84

    Betriebsübergang aufgrund Funktionsnachfolge?

  • BAG, 16.03.1989 - 2 AZR 407/88

    Bestehen des Arbeitsverhältnisses "ohne Unterbrechung länger als sechs Monate" (§

  • BAG, 08.11.1956 - 2 AZR 302/54

    Arbeitsverhältnis: Kündigung wegen Arbeitsmangels

  • BAG, 22.03.2001 - 8 AZR 565/00

    Gesetzlicher Richter bei kammerübergreifender Verbindung durch das LArbG

    c) Auch soweit sich der Arbeitnehmer auf einen nur ausnahmsweise anzuerkennenden konzernweiten Kündigungsschutz, also zB eine Weiterbeschäftigung in einem Tochterunternehmen beruft, ist es an ihm, konkret darzutun, auf welchem freien Arbeitsplatz er für sich eine Beschäftigungsmöglichkeit sieht (vgl. BAG 20. Januar 1994 - 2 AZR 489/93 - AP KSchG 1969 § 1 Konzern Nr. 8 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 74, zu B III 2 d der Gründe).
  • BAG, 27.07.1994 - 7 ABR 37/93

    Betriebsübergang; Übertragung einer Depotverwaltung

    Vielmehr hängt es von der Eigenart des jeweiligen Betriebs ab, welche Betriebsmittel für seine Fortführung wesentlich sind (vgl. BAG Urteil vom 29. September 1988 - 2 AZR 107/88 - AP Nr. 76 zu § 613 a BGB, zu II 1 b der Gründe; BAG Urteil vom 25. April 1991 - 2 AZR 452/90 - n.v.; BAG Urteil vom 20. Januar 1994 - 2 AZR 489/93 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt, zu B III 2 b (1) der Gründe; BAG Urteil vom 9. Februar 1994 - 2 AZR 781/93 - DB 1994, 1144 f. [BAG 09.02.1994 - 2 AZR 781/93] = EzA § 613 a BGB Nr. 115 = ZIP 1994, 901 ff. = NZA 1994, 612 ff., auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, zu III 1 a der Gründe).
  • LAG Bremen, 31.05.1994 - 1 Sa 286/93

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen Kündigung; Sächliche und immaterielle

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